So untersagte das Kartellamt dem Tagesspiegel-Eigentümer Holtzbrinck den Kauf der "Berliner Zeitung" mit dem Argument, die Verlagsgruppe erhielte auf dem Markt der Berliner Abo-Tageszeitungen eine beherrschende Stellung.
( Quelle: Tagesspiegel vom 10.08.2005)