Solange TVe 3monatige Erprobungszeiten vorsehen, kann angesichts der insoweit bestehenden materiellen Richtigkeitsgewähr die Vereinbarung einer Probezeit von dieser Dauer grundsätzl. nicht rechtsmißbräuchl. sein.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
TVe werden dem Privatrecht zugeordnet; dann gilt aber auch für sie der Grundsatz, daß die TVParteien das Rechtsstatut bestimmen können.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)