Strafbar: Wer Kinderpornographie, extreme Gewaltdarstellungen und Rassismus auf bundesdeutschem Boden verbrei- tet, gerät in Konflikt mit dem Gesetz über Jugendgefährdende Schriften sowie dem Strafgesetzbuch.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Strafbar ist es, jemanden wegen Rasse, Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung oder sexueller Neigung schlechter zu behandeln.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.07.2005)
Strafbar macht sich laut Gesetzestext schon, wer einer Vereinigung angehört, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Mord oder Totschlag zu begehen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.08.2005)
So anrüchig dies aus heutiger Sicht auch klingen mag: Strafbar war die Initiierung des Fonds ebenso wenig wie die Zeichnung von Fondsanteilen durch die Bank-Mitarbeiter.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.10.2005)
Strafbar macht sich eine Frau auch, wenn sie etwa als Au-pair-Mädchen oder als Künstlerin eine Arbeitserlaubnis hat, in Wirklichkeit aber der Prostitution nachgeht.
( Quelle: Die Zeit (41/2003))