Strafbar

  1. Strafbar: Wer Kinderpornographie, extreme Gewaltdarstellungen und Rassismus auf bundesdeutschem Boden verbrei- tet, gerät in Konflikt mit dem Gesetz über Jugendgefährdende Schriften sowie dem Strafgesetzbuch. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Strafbar ist es, jemanden wegen Rasse, Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung oder sexueller Neigung schlechter zu behandeln. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.07.2005)
  3. Strafbar macht sich laut Gesetzestext schon, wer einer Vereinigung angehört, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Mord oder Totschlag zu begehen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.08.2005)
  4. So anrüchig dies aus heutiger Sicht auch klingen mag: Strafbar war die Initiierung des Fonds ebenso wenig wie die Zeichnung von Fondsanteilen durch die Bank-Mitarbeiter. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.10.2005)
  5. Strafbar macht sich eine Frau auch, wenn sie etwa als Au-pair-Mädchen oder als Künstlerin eine Arbeitserlaubnis hat, in Wirklichkeit aber der Prostitution nachgeht. ( Quelle: Die Zeit (41/2003))