Ein Verweis zur Rubrik "5000 Jahre Steuergeschichte", in der unter anderem auch Herkunft und Bedeutung dieser Steuerart erläutert werden, hätte bereits genügt.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Je nach Steuerart müsse vielmehr ein Teil an den Bund sowie im Rahmen des Länderfinanzausgleichs an andere Bundesländer abgegeben werden.
( Quelle: Die Welt Online vom 07.05.2004)