Wenn er auch nicht hoffte, in London einzuziehen, so wünschte er sich doch, die erbliche Statthalterschaft der Niederlande für das Haus Hohenzollern zu erringen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.01.2001)
Genau das aber behaupten die Bundesanwälte und stützen darauf ihre These von der Statthalterschaft Mzoudis.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.08.2003)