Standortbescheinigung

  1. Gute Chancen hat der Eigentümer nur dann, wenn die Funkanlage ohne Baugenehmigung errichtet, der Bebauungsplan nicht beachtet, die Abstandsflächen nicht eingehalten wurden oder die Standortbescheinigung fehlt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.10.2005)
  2. Offensichtlich zurückgezogen hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation der Post die Standortbescheinigung für die Aufstellung einer Sendeanlage des Mobilfunkbetreibers O2 in Eningen auf einem Privatgelände in der Metzinger Straße. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 07.07.2005)