Die Stadtratsarbeit sei keine Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die Aufwandsentschädigung deshalb auch kein Einkommen im Sinne des Gesetzes.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
'Bleibt es bei zwei Sitzen, erschwert das die Stadtratsarbeit enorm.'
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Begründung: Die doppelte Aufwandsentschädigung für die Stadtratsarbeit und das Amt des Bürgerbeauftragten sei eine im Sinn des Gesetzes für den Lebensunterhalt ausreichende Alimentation.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)