Stadtratsarbeit

  1. Die Stadtratsarbeit sei keine Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die Aufwandsentschädigung deshalb auch kein Einkommen im Sinne des Gesetzes. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. 'Bleibt es bei zwei Sitzen, erschwert das die Stadtratsarbeit enorm.' ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Begründung: Die doppelte Aufwandsentschädigung für die Stadtratsarbeit und das Amt des Bürgerbeauftragten sei eine im Sinn des Gesetzes für den Lebensunterhalt ausreichende Alimentation. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)