Spruchbegründung

  1. Die Lage der Arbeitszeit kann - so die Spruchbegründung - nicht bestimmt werden, ohne zu klären, ob die Zeiten, die den Arbeitnehmern zum Einnehmen der Mahlzeiten gewährt werden, zur Arbeitszeit im tarifl. Sinne gehören oder nicht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)