Sprecher.Nur

  1. Danach habe die Stadt keine Möglichkeit, das Abstellen dort generell zu untersagen, betonte der Sprecher.Nur wenn konkrete Behinderungen vorlägen, könne sie im Einzelfall gegen das ordnungswidrige Abstellen vorgehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.07.2005)