Allerdings könne es nur um einen "echten Spitzenausgleich" gehen und nicht darum, eine "mit dem Mäntelchen des Föderalismus versehene Kleinstaaterei zu finanzieren".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Spitzenausgleich: Ist die zusätzliche Ökosteuerlast für ein Unternehmen höher als die Entlastung in der Rentenversicherung, wird die übersteigende Steuer künftig zu 95 Prozent vergütet.
( Quelle: ZDF Heute vom 15.11.2002)