Daran ändert auch nichts, dass auf Radwegen nur mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden darf und Bordsteinkanten und Sperrpfosten hinderlich sind.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.05.2002)
Zwar müssen laut dem OLG Rostock Sperrpfosten auf einer Promenade auch dann beachtet werden, wenn der weiße Anstrich zum Teil abgeblättert ist (Az.: 1 U 144/99).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.08.2005)