Sparbeträge

  1. Alle Sparbeträge darüber - inklusive Lebens- und private Rentenversicherungen - müssen zunächst aufgezehrt werden, bevor es Hilfe vom Staat gibt. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.05.2003)
  2. Steuervorteil: Die Sparbeträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.12.2001)
  3. Das heißt, die maximalen Sparbeträge pro Jahr entsprechen jeweils ein bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. ( Quelle: ZDF Heute vom 10.03.2004)
  4. Jüngere Versicherungsnehmer zahlen aber bei Standard Life geringere Kosten für den Todesausfallschutz, es stehen dementsprechend höhere Sparbeträge für die Anlage zur Verfügung. ( Quelle: Welt 1996)
  5. Der lässt sich am leichtesten schaffen, wenn sie noch jung sind und kleine Sparbeträge über Jahre hinweg mit dem Kind groß werden können. ( Quelle: Merkur Online vom 09.11.2005)