Sozialhilfe-Regelsatzes

  1. Danach sollen allein stehende Bezieher der geplanten neuen Unterstützungsleistung (Arbeitslosengeld II) künftig bis zu 55 Prozent des Sozialhilfe-Regelsatzes von 292 Euro hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Fürsorge gekürzt wird. ( Quelle: Spiegel Online vom 17.03.2003)