Jetzt muss eine Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erfolgen, die für ambulantes Operieren Sonderverträge mit Krankenkassen abgeschlossen hat.
( Quelle: Abendblatt vom 09.04.2004)
Dies sei vor allem auf verlorene oder umgestellte Sonderverträge zurückzuführen, hieß es.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Grund sind Sonderverträge der Kommunen mit der Gewerkschaft Verdi.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.05.2003)