Für die Sondertilgung (vor allem aus Grundstückserlösen) bleiben statt drei dann nur noch zwei Millionen Mark übrig.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Also die Eigenheimzulage und alle Möglichkeiten der Sondertilgung, die in den letzten Jahren vermehrt eingeräumt werden, nutzen.
( Quelle: Die Welt Online vom 29.09.2002)