Schutzgebietsverordnung

  1. Wie berichtet, hatte die Stuttgarter Oberbehörde die von der Daimlerstadt beantragte Befreiung von der Schutzgebietsverordnung für das Naturreservat "Morgenland und Seelachen" abgelehnt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)