Schmidt-Lösung

  1. Dass die Arzneimittelhersteller mit der Schmidt-Lösung gerade noch leben können, hat ebenfalls gute Gründe: Zum einen wären sie bei Umsetzung der Kompromissformel bis Ende 2003 vom Gesetzgeber vor neuen Sparforderungen der Krankenkassen geschützt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.03.2001)