Die BVVG teilte jetzt mit, die 564 Hektar große Fläche sei zu einem Preis an den Förderverein Lausitz-Ring verkauft worden, der von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt worden sei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Begründung: Der Autofahrer habe sein Auto in der Werkstatt eines Bekannten reparieren lassen und keine Rechnung, sondern nur die Stellungnahme des Sachverständigen über die ordnungsgemäße Reparatur vorgelegt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Experten bedauern, daß bei Kontrollen keine Sachverständigen für Fälschungen dabei sind.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Schon den vorab zur Verfügung gestellten Stellungnahmen der Sachverständigen war ein nahezu einhelliges Votum für eine Neugestaltung der sogenannten Erlösabführungsquote zu entnehmen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Abrechnungspannen der vergangenen Wochen machten deutlich: Die Gebührenermittlung werde mit Hilfe von Programmen vorgenommen, die zuvor nicht von vereidigten Sachverständigen überprüft worden seien.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Reichten ihm dazu die bisherigen Sachverständigengutachten nicht aus, dann mußte es einen neuen Sachverständigen beauftragen, unter Umständen einen Pneumologen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Oft lasse sich dann das Wort über das Englische unter den Sachverständigen austauschen.
( Quelle: Spiegel Online vom 12.09.2003)
Ein Stunde später rauschte eine Schneelawine vom Hausdach und krachte auf das Auto. Von einem Sachverständigen wurde der Schaden anschließend auf rund 3000 Euro geschätzt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.02.2003)
Daß sich der Natur- und Umweltschutz bei uns noch immer weitgehend auf Reparaturmaßnahmen beschränkt, ist der zentrale Vorwurf, den die Sachverständigen des Rats für Umweltfragen (SRU) den Verantwortlichen machen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Aufgrund von Schriftanalysen durch einen Sachverständigen ermittelte die Kriminalpolizei als Täter den zum damaligen Zeitpunkt bei der Fa. K. angestellten Arbeitnehmer W., der später zugab, die Scheckfälschung begangen zu haben.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)