Religionsgesellschaften

  1. Die Sprecherin des Justizministeriums bemüht den 'öffentlichen Frieden', um die Beibehaltung des Paragraphen 166 des Strafgesetzbuchs (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) zu rechtfertigen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Der Status einer KdöR sei nicht dazu da, heißt es in der Begründung weiter, dass der Staat durch die Vergabe hoheitlicher Befugnisse und Privilegien im Gegenzug eine besondere Loyalität dieser Religionsgesellschaften erwarten könne. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  3. Daß dies teils sogar von Staatsrechtlern in Frage gestellt wird, bereitet Kopfzerbrechen, ändert jedoch nichts an der Bedeutung dieser Artikel für alle Weltanschauungs- und Religionsgesellschaften. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)