Reisepreismängel

  1. Dabei ging er in Übereinstimmung mit der sogenannten Frankfurter Tabelle, die eine Richtschnur für das Maß von Minderungen bei Reisepreismängel ist, vom Höchstsatz von 40 Prozent wegen dauernder Intensität von Musik aus. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.11.2002)