Regulierungsinstanz

  1. Eine Regulierungsinstanz in Form eines "Energiebeauftragten" wird mittlerweile nicht nur von Umweltschützern gefordert, sondern auch von Teilen der Wirtschaft. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  2. Die Einrichtung einer offiziellen Regulierungsinstanz soll es der Bundesrepublik erlauben, künftig gleichwertig am so genannten Florenz-Prozess, dem Treffen der europäischen Regulatoren, teilzunehmen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Deutschland muss bis Mitte 2004 nach den Vorgaben der EU eine Regulierungsinstanz für den Energiemarkt einrichten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.08.2003)