Eine Regulierungsinstanz in Form eines "Energiebeauftragten" wird mittlerweile nicht nur von Umweltschützern gefordert, sondern auch von Teilen der Wirtschaft.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Die Einrichtung einer offiziellen Regulierungsinstanz soll es der Bundesrepublik erlauben, künftig gleichwertig am so genannten Florenz-Prozess, dem Treffen der europäischen Regulatoren, teilzunehmen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Deutschland muss bis Mitte 2004 nach den Vorgaben der EU eine Regulierungsinstanz für den Energiemarkt einrichten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.08.2003)