In Deutschland dagegen gehört die Reihenuntersuchung (Screening) nicht in den Regelkatalog zur Mutterschaftsvorsorge.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Hintergrund für den Regelkatalog der Aufsichtsbehörde sind erhebliche Verluste, die einige Versicherer 1993 und 1994 mit Derivaten in ihre Bilanzen eingefahren haben.
( Quelle: Welt 1995)