Die insbesondere für § 11 II 2 TreuhG (97) erforderliche Rechtsträgerschaft wird in erster Linie durch Auszug aus dem Grundbuch, der Rechtsträgerkartei oder der Liegenschaftskartei nachgewiesen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Am 30. Juni 1994 endet die Antragsfrist für ostdeutsche Städte und Gemeinden, früher nichtkommunale Sporteinrichtungen in ihre Rechtsträgerschaft zu übernehmen und damit für den Sport zu erhalten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)