Rechtsbegriffs

  1. Dies bedeutet einerseits uneingeschränkte Nachprüfbarkeit für die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs, aber andererseits Beschränkung bei der Begriffsauslegung (14). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Eine Verletzung des Rechtsbegriffs oder ein Subsumtionsfehler ist angesichts des unstreitigen Sachverhaltes nicht erkennbar. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)