Der Rechtsmediziner Randolph Penning kommt freilich nach dem Obduktionsbefund zu dem Ergebnis, daß vor allem ein längeres Drosseln - das T. dann auch einräumt - zum Tod geführt hat, allerdings 'zusätzlich auch Würgen in Betracht' komme.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)