Das Gericht stützte sich bei seiner Grundsatzentscheidung auf Prozeßmaterial aus dem Verfahren gegen einen Stahlbauschlosser, der vom Amtsgericht Darmstadt im Januar des Jahres vom Vorwurf, das Unglück verursacht zu haben, freigesprochen worden war.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)