Aber Sie können auf andere Weise sparen - und den Programm-Verantwortlichen damit auch noch ein Schnippchen schlagen: Bei längerer Abwesenheit (mindestens 1 Monat) ist es zulässig, sich vorübergehend bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) abzumelden!
( Quelle: BILD)