Professorentitels

  1. Das Heidelberger Amtsgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Wissenschaftler in vier Fällen Schriftstücke unterschrieben hatte, bei denen nicht auf die Herkunft seines chinesischen Professorentitels hingewiesen worden war. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.04.2005)
  2. Wie von Hagens` Anwälte mitteilten, beziehen sich die Vorwürfe auf die Verwendung des Professorentitels auf Katalog, Eintrittskarte und Website des Instituts für Plastination. ( Quelle: Die Welt vom 18.01.2005)