In den Pfarrgemeinderäten ist jetzt der Pfarrer wieder der Vorsitzende und nicht einer von mehreren.
( Quelle: Tagesspiegel vom 27.11.2005)
Eine entsprechende vorläufige Regelung habe das Bistum Mainz mit den beiden Pfarrgemeinderäten getroffen, teilte das Bistum am Freitag mit.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.07.2002)