Patientengeheimnisses

  1. Es geht ihnen vor allem um die Wahrung des Patientengeheimnisses. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Hier hat der Gesetzgeber eine Rechtsgüterabwägung zugunsten des Gemeinwohls und da- mit-[damit] zur Freigabe des Patientengeheimnisses zu Forschungszwecken ohne Einwilligung des Patienten getroffen (5). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)