Oberstaatsanwalt Andreas Feron bestätigte heute in Dresden die Anzeige gegen Biedenkopf.
( Quelle: Spiegel Online vom 23.04.2004)
Oberstaatsanwalt Andreas Feron verwies darauf, daß Abgeordnete des sächsischen Landtags laut Landesverfassung für Redebeiträge im Plenum absoluten Schutz vor Strafverfolgung genössen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 26.01.2005)