Die Arbeitsgerichte haben Ursula S. deswegen schon ausdrücklich ein "Notwehrrecht" zugebilligt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Es wäre abwegig, das Notwehrrecht unter Bedingungen zu stellen, die seine Wirksamkeit antasten, ja ausschließen können.
( Quelle: Die Zeit (41/2002))
Dagegen sagte der Berliner Verwaltungsrechtler Ulrich Battis: "Keine Frage, auch bei uns könnte grundsätzlich ein solcher Schuß durch den "finalen Rettungsschuß" und das Notwehrrecht gedeckt sein".
( Quelle: Die Welt vom 28.07.2005)
Der systematische Primat des Einzelnen vor dem Staat wird hier deutlich: Wie begründet der Anspruch des Staates auf Gehorsam auch sein mag, er hat am Notwehrrecht des Individuums seine Grenze.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.02.2003)