Netzzusammenschaltungsentgelten

  1. Einen Aufschlag müssen laut Gesetz die Konkurrenten des Ex-Monopolisten immer dann zusätzlich zu den regulären Netzzusammenschaltungsentgelten der Telekom entrichten, wenn sie über das Netz der Telekom Lokalgespräche vermitteln. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.08.2003)