Im übrigen könne Weyer durch Adoption und Namensübertragung „nach dem alten, bis 1919 gültigen Adelsrecht nicht geadelt werden“, sagte der Sprecher.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Mit einer einfachen Namensübertragung ist jedenfalls nichts zu retten.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 08.10.2003)