NS-Gewaltherrschaft

  1. Auf den ersten Blick wirken die Ergebnisse der breitangelegten Umfrage 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegse beruhigend: Die Demokratie als Staatsform ist breit verankert und die Verurteilung der NS-Gewaltherrschaft eindeutig. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 08.05.2005)
  2. Im Strafrecht sieht die Koalition vor, künftig die Billigung und Verherrlichung von unter der NS-Gewaltherrschaft begangenen Menschenrechtsverletzungen unter Strafe zu stellen, wenn die Menschenwürde der Opfer verletzt wird. ( Quelle: Die Welt vom 08.03.2005)
  3. Unter Ignorierung objektiver historischer Erkenntnisse würden die Veranstalter das Täter-Opfer-Verhältnis geradezu auf den Kopf stellen und die Würde der wirklichen Opfer der NS-Gewaltherrschaft in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen. ( Quelle: Die Welt vom 28.07.2005)
  4. Vor allem - so glaube ich - war es das Erlebnis der NS-Gewaltherrschaft und der Schrecken des Krieges, an dessen Ende es ihn mehrfach verwundet nach Niederbayern verschlug. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.07.2002)
  5. Doch sollten wir im Dialog mit den USA nicht vergessen, wer uns von der NS-Gewaltherrschaft befreit, uns ein zweites Versailles erspart und uns bei der Wiedervereinigung kräftig unterstützt hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.01.2003)
  6. Die Verharmlosung der NS-Gewaltherrschaft könne dann strafbar sein, wenn etwa die Menschenwürde der Opfer damit verletzt werde. ( Quelle: Die Welt vom 16.02.2005)
  7. Zugleich solle eine "juristisch vernünftige Formulierung" gefunden werden, um die Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft auch juristisch unterbinden zu können. ( Quelle: Die Welt vom 18.02.2005)