NATO-Gebiet

  1. Der Einsatz Wehrpflichtiger über das NATO-Gebiet hinaus sei abzulehnen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Als Einsatzgebiet werden in dem Beschluss neben Afghanistan das NATO-Gebiet, die arabische Halbinsel, Mittel- und Zentralasien, Nordost-Afrika und die angrenzenden Seegebiete definiert. ( Quelle: Die Welt 2001)