Nein, denn einen Teil unserer Konzeptpapiere hatte sich die Staatsanwaltschaft bereits durch direkten Zugriff auf Verteidigungsunterlagen anläßlich einer Kanzleidurchsuchung bei dem Mitverteidiger Dr.Hoffmann im März '75 verschafft.
( Quelle: TAZ 1989)
Während Rechtsanwalt Frank Osterloh am Freitag vor dem Landgericht Berlin Freispruch für Schnur forderte, kam für Mitverteidiger Manfred Rhode ein Schuldspruch in Betracht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)