Missbrauchsverfügung

  1. Die Telekommunikationsunternehmen reagieren mit den Preisänderungen auf eine Aufforderung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) und auf eine Missbrauchsverfügung der Europäischen Union, betonte der Konzern. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 24.07.2003)
  2. Als Grund für die Preisänderung verweist die Telekom auf eine Missbrauchsverfügung der EU. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.07.2003)