Um Mehrfachzählungen zu vermeiden gilt dies nach Auffassung des Oberlandesgerichts auch für elektronische Wörterbücher, die einzelne Wörter aus den Übersetzungen ihrerseits direkt über Hyperlinks übersetzen.
( Quelle: Handelsblatt vom 23.07.2005)
Zuvor waren am Markt nur Umsatzstatistiken bekannt, die aber durch Mehrfachzählungen an den Börsen wenig aussagekräftig waren.
( Quelle: Die Welt vom 07.10.2005)