Der Kontrollausschuß schenkt in diesem Fall den Aussagen von Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer Glauben und bewertet die schriftlichen Ausführungen Waterinks, der jegliche Manipulationsabsicht in Abrede stellt, als "Schutzbehauptung".
( Quelle: Die Welt vom 04.04.2005)
Und wie üblich reichten die Vorwürfe von Unfähigkeit bis zur Manipulationsabsicht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.09.2005)