Auch die von vielen prominenten Grünen angestrebte Aufhebung der Trennung von Amts- und Mandatsausübung kam nicht auf die Tagesordnung.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Allgemein ziele das Überprüfungsverfahren letztlich auf einen Mandatsverzicht belasteter Abgeordneter und greife damit in die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Mandatsausübung ein.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Darin wird festgelegt, daß die Mandatsausübung im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen muß.
( Quelle: Die Welt vom 24.06.2005)