Liftunternehmen

  1. Die Linzer Richter sprachen der Frau Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 7200 Mark zu, weil das Liftunternehmen versäumt hatte, mit einem Absperrband oder entsprechenden Hinweisen auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)