Der Strom von LichtBlick stammt zu 0,2 Prozent aus Biomasse- Kraftwerken, zu 3,3 Prozent aus Windanlagen und zu 72,5 Prozent aus Wasserkraftwerken.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.12.2001)
Von dem Grundsatzurteil, das das alternative Stromversorgungsunternehmen LichtBlick erstritten hatte, erhoffen sich die Kläger eine Signalwirkung für mehr Wettbewerb im Energiebereich und damit sinkende Preise für die Verbraucher.
( Quelle: Tagesschau vom 19.10.2005)
Das Gericht muss nun erneut prüfen, ob die Mannheimer MVV Energie AG vom Ökostromanbieter "LichtBlick" zu hohe Preise für die Durchleitung von Strom durch sein Netz verlangt hat.
( Quelle: Aachener Nachrichten vom 19.10.2005)