Die Pressesprecher sind nach dem Landespressegesetz dazu verpflichtet, alle Informationen an die Medien rauszugeben und Nachfragen von Journalisten zu beantworten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Das Brandenburgische Landespressegesetz ist zwar in Arbeit, aber in den Entwürfen sind wenige neue Impulse zu erkennen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)