Landespressegesetz

  1. Die Pressesprecher sind nach dem Landespressegesetz dazu verpflichtet, alle Informationen an die Medien rauszugeben und Nachfragen von Journalisten zu beantworten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Das Brandenburgische Landespressegesetz ist zwar in Arbeit, aber in den Entwürfen sind wenige neue Impulse zu erkennen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)