Sollte dies am Widerstand der Länder scheitern, müsse das BfV gegenüber den Landesämtern zumindest ein Weisungsrecht bekommen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.06.2004)
Allerdings setzten die Richter den Landesämtern für Verfassungsschutz enge Grenzen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)