WOHNEIGENTUM: Ein Wohneigentümer darf in einer "Ladeneinheit", die zu einem Wohnkomplex gehört, keinen Pizzaservice betreiben, weil durch die Pizzeria sowohl störende Gerüche als auch Geräusche durch ankommende und abfahrende Autos entstehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)