So hob das Amtsgericht Tiergarten am 28. Juli einen Kostenbescheid des Polizeipräsidenten auf, weil "nicht feststeht, daß der Betroffene eine die Überbürdung der Verfahrenskosten rechtfertigende Ordnungswidrigkeit tatsächlich begangen hat".
( Quelle: Die Welt vom 16.08.2005)
Beide Seiten hatten das Verfahren damit für erledigt erklärt und in der mündlichen Verhandlung zudem erklärt, den nachträglich zu erwartenden Kostenbescheid zu akzeptieren.
( Quelle: ZDF Heute vom 24.01.2003)
Das Gericht stellte fest, der Kostenbescheid sei zu Recht ergangen; der Betroffene habe zweimal die Möglichkeit gehabt, zur Fahrerfrage Stellung zu nehmen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)