Konzentrationsförderung

  1. Anders als das deutsche Recht, das schon bei einer Schachtelbeteiligung von 25,1 Prozent eine Konzentrationsförderung unterstellt, knüpfe die EU mit dem sogenannten 'Kontrollerwerb' de facto erst bei einer Mehrheitsbeteiligung an. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)