Mit dieser Entscheidung hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) den Betreiber einer Web-Seite mit Reisen verpflichtet, "Last-Minute"-Angebote der Tourismus-Branche mit Kontrollprogrammen auf ihre Zuverlässigkeit zu prüfen (Az.: 29 U 4466/97).
( Quelle: Tagesspiegel 1998)