MARIA SCHELL: Die Schauspielerin, gegen die ein Verfahren wegen fahrlässigen Konkursvergehens läuft, ist derzeit nicht verhandlungsfähig.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Ein Geschäftsführer, der sich eines Konkursvergehens schuldig macht, wird unter Umständen härter bestraft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)